Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln. Arbeitgeber sind meistens Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, allerdings ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die zweite Partei im Arbeitsvertrag sind die Arbeitnehmer, denn ohne Arbeitnehmer gäbe es die Arbeitgeber genauso nicht. Bei Arbeitnehmern handelt es sich indes immer um natürliche Personen, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Insofern ein Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, den Erbringungsort und die Arbeitszeit der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Prinzipiell besteht für Arbeitsverträge Formfreiheit, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Fraglos sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit zu überlassen. 

Bis auf die Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und manchmal das Ende des Arbeitsvertrages hinein, ansonsten kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Informationen zur Arbeitsleistung lassen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen unterteilen. Sodann sollten die Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, erwähnt werden. 

Zur Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie es strukturiert ist, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Auf keinen Fall sollten die Angaben zu Zulagen, Gratifikationen, Aufwendungsersatz sowie vermögenswirksamen Leistungen fehlen. 

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