Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kompensierung der Leistungen eines Anwalts muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Will der Auftraggeber des Anwalts in einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichermaßen 8000 Euro. Abhängig davon was für Tätigkeiten übernommen wurden, kann der Rechtsanwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Etwas anders ist die Berechnung des Streitwertes, sofern es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Vorausgesetzt es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt diesbezüglich immer darauf an, welche Tätigkeiten sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 3.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 222,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 144,30 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 222,00 Euro, also 266,40 Euro. Inklusive der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 512,53 Euro.
Diese Kosten ergeben sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 222,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 776,71 Euro. Doch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 1.553,78 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 1.844,14 Euro.
Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das damit verknüpfte Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, aber degressiv und nicht linear.
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