Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das individuelle Arbeitsrecht steuert die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vornehmlich den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls relevant, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.
Das kollektive Arbeitsrecht bestimmt Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber oder deren Verbände und andererseits Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit Gegebenheiten des Betriebsverfassungsrechts, des Tarifrechts, sowie des Streik- und Aussperrungsrechts.
Themen des Arbeitsrechts
In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein augenscheinlich komplexes Rechtsgebiet, weil es trotz wiederholter Bemühungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Dementsprechend müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen herumschlagen.
Diese Rechtsquellen finden sich in einer Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien startet und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als letzte Ebene reicht.
Dazukommend müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht hinzuziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Wuppertal übernommen werden kann.
Doch wann ist es notwendig einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen? Natürlich dann, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel berufliche Aussichten, die Karriere, Geld oder auch nur den guten Ruf. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist bezüglich der Rechtslage permanent auf dem aktuellen Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird erheblich, wenn beispielsweise die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Wuppertaler Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0202-37325365
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