Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Grundsätzlich können unbefristete Arbeitsverhältnisse bloß unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Grundsätze gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beendigen eines Arbeitsvertrags.

Kündigungsfristen werden durch tarif- oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen getroffen, falls es aber solche nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit über zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung eines Mitarbeiters geht es um dessen Person, weil er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Sowas kann beispielsweise durch eine Krankheit oder eine Statusänderung bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb wegfällt und es für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, geschieht eine betriebsbedingte Kündigung. In diesen Fällen möchte der Arbeitgeber diesen zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung geschieht dann, wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dieses ist meistens der Fall, wenn ein Angestellter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungsarten muss präzise begründet werden und je schlechter die Begründung ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf den Wirkungsgrad kommt es an, wenn sich der Betroffene mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Wuppertal wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich häufig durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

Wir von der Wuppertaler Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0202-37325365


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Probleme, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0202-37325365

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.