Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung
Bevor für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten entstehen, offerieren wir Ihnen, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Es genügt ein Anruf unserer Nummer 0202-37325365. Da sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Rechtsanwalt, diesem können Sie Ihr Anliegen vortragen und erhalten im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation.
Diese Informationen sowie die hiermit verbundenen Aussichten ermöglichen Ihnen, selbst einzuschätzen, inwieweit sich in der Sache eine tiefergehende rechtliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Darum können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgen die Kosten für die Beratung beim Anwalt. In unserer Wuppertaler Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Gespräch wird auch festgestellt, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Apropos, dieses Beratungsgespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.
Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt überwiegend, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Wuppertal zu führen. Genauso wie die dafür anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der am Ende bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 7.500,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 1517,25 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 597,38 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 7.500,00 Euro Streitwert, 3.034,50 Euro nach einem Urteil und 4.229,26 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Wuppertaler Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0202 37325365
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