Aufhebungsvertrag
1. Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
2. Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
3. Hilfe durch den Fachanwalt
Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Neben zehn alternativen Möglichkeiten für die Beendigung eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und er ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen. Nach Anschauung der Agentur für Arbeit ist gerade diese Einvernehmlichkeit ein Problem, weil der Arbeitnehmer dadurch seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, erhält er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I.
Ein Aufhebungsvertrag ist also nur dann sinnvoll, sofern sofort eine neue Stelle angetreten wird und deswegen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohnehin entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes bewirkt. Das ist einzig dann der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist berücksichtigt und der Arbeitgeber davor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat.
Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
Die Vorteile des Aufhebungsvertrages liegen ganz gewiss überwiegend auf Seiten des Arbeitgebers. Er entzieht sich mit diesem Vertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verknüpften rechtlichen Unsicherheiten und nicht zuletzt den damit ziemlich sicher entstehenden Kosten.
Ganz ähnlich liegt der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch eine Verfehlung, Grund zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine gesichtswahrende Lösung. Kann es doch absolut im Sinne des Arbeitnehmers sein, von der Bewertung seiner Verfehlung durch ein Arbeitsgericht verschont zu bleiben.
Weil aber normalerweise die Vorteile eines Aufhebungsvertrages viel öfter auf Arbeitgeberseite liegen, hat der Arbeitnehmer erstmal wenig Interesse, sich darauf einzulassen. Deshalb werden Aufhebungsverträge häufig mit einem Abfindungsangebot und dem Angebot ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis zu gewähren verknüpft.
Trotz allem sollten Arbeitnehmer sich immer Bedenkzeit verlangen und einen Aufhebungsvertrag niemals vorschnell unterzeichnen. Da sobald der Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, gibt es kaum noch Möglichkeiten diesen anzufechten oder zu widerrufen, infolgedessen ist es immer zu empfehlen vor der Unterzeichnung die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu beanspruchen.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrem Aufhebungsvertrag
Wir von der Wuppertaler Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0202 37325365
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Probleme, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
0202-37325365
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal