Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das fortwährende und gezielte Diskriminieren, Ausgrenzen und Herabsetzen von Personen über längere Zeit nennt man Mobbing, allerdings handelt es sich dabei um keinen rechtlichen Begriff. Unter der Bezeichnung Mobbing werden ganz verschiedene Handlungen zusammengefasst, welche jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist eine unübersichtliche Angelegenheit, welche allein in Deutschland ungefähr anderthalb Millionen Mitarbeiter am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing im Job wird zumeist durch unzulängliche Arbeitsorganisation verursacht, zumal die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter negativen Verhältnissen Machtkämpfe und Bosheiten begünstigt. Schafft es die Leitungsebene im Betrieb nicht, die Gegebenheiten zu korrigieren, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist eine negative Struktur mit zahllosen möglichen Mitwirkenden, welche es zu begreifen gilt. Einige Mitarbeiter schauen einfach nicht hin, weil sie befürchten sonst ebenfalls zum Opfer zu werden, während andere vergnügt zusehen und hinzu kommen Mittäter die den Täter bei seinen Mobbinghandlungen fördern.

Hat ein Arbeitnehmer das Gefühl gemobbt zu werden, sollte er sich unverzüglich zur Wehr setzen, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Falls das nichts bringt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

In diesem muss der Betroffene die Mobbinghandlungen für ein paar Wochen genau erfassen, das bedeutet, sorgfältig eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Verallgemeinerungen, Beschimpfungen, bloße Vermutungen und eigene Wertungen gehören indes nicht hinein.

Gehören zu diesen Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, weitere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber ohne Frage in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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