Abfindung



Abfindung erzwingen und aushandeln

Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung

Es existiert grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung, weil das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichte auf den Anspruch auf Weiterbeschäftigung abzielen. Den Weiterbeschäftigungsanspruch versuchen die Arbeitgeber von den auf Weiterbeschäftigung klagenden Mitarbeitern, zu "erwerben". Aufgrund zu erwartender Kosten geschieht das am besten bereits während der Güteverhandlung, noch bevor das Arbeitsgericht sich zu einer Urteilsfindung trifft.

Die Anschauungen, ab welcher Höhe eine Abfindung angemessen ist, gehen weit auseinander. Relativ oft anzutreffen ist der Ansatz, dem Arbeitnehmer einen halben Monatslohn pro Beschäftigungsjahr zuzugestehen. Praktisch geben die Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung mit dieser Faustformel aber zu günstig her. Gemeinhin ist es für Arbeitnehmer sinnvoller, die Ansprüche durch eine exakte persönliche Analyse festzustellen, wobei der Wirksamkeitsgrad einer möglichen Kündigung maßgeblich ist.

Die Höhe der Abfindung

Zu guter Letzt wird die Abfindungshöhe nicht durch irgendeine Formel bestimmt, sondern durch das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei sind die Arbeitgeber aus mehreren Gründen im Vorteil, weshalb die Arbeitnehmer gut daran tun, Hilfe von außen zu nutzen.

Ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt ist in der Lage, die maximale Höhe der Abfindung recht genau abzuschätzen und verfügt wegen seiner Berufserfahrungen und Fachkenntnisse über ein weitaus besseres Standing bei den Verhandlungen.

Unter gewissen Umständen kann es aber doch einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung geben. Ein in der Angelegenheit eingeschalteter Rechtsanwalt wird diese Möglichkeit selbstverständlich regelmäßig in Betracht ziehen. Desgleichen ist ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch denkbar, wenn beispielsweise alle per Kündigung ausscheidenden Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten.

Insbesondere, wenn Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz genießen, sehr lange oder an exponierter Stelle im Betrieb tätig waren, ist es möglich eine überdurchschnittliche Abfindung zu erzielen. Es gilt: Je niedriger der Wirkungsgrad einer Kündigung und je stärker der anwendbare Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung – dementsprechendes Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abfindung

Wir von der Kanzlei Kronbichler in Wuppertal sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0202-37325365


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Probleme, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0202-37325365

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.