Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Am besten, gleich! Wenn Mitarbeiter gekündigt werden, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Allerdings gerade in dieser Zeit ist es wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und auch daher ist es ratsam sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Manche Gekündigte schrecken davor zurück einen Anwalt hinzuzuziehen, weil sie überzogene Honorare erwarten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Sowie Sie Ihre Lage geschildert haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristischen Chancen selbst einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Essenziell ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts drängen zu lassen, vor allem gibt es keine Notwendigkeit oder Pflicht etwas zu unterzeichnen. Stattdessen riskiert der Arbeitgeber, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.

Kontaktieren Sie im Falle einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese nicht beachtet, verspielt er rechtliche Optionen und riskiert den finanzielle Ansprüche.

Sofern der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das bedeutet, wenn der Abeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als hingenommen.

Doch aufgepasst, es gibt noch deutlich kürzere Fristen, welche mit einer Kündigung zu laufen beginnen, so muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Deswegen empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.

Wir von der Wuppertaler Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0202 37325365


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